Das deutsche Infektionsschutzgesetz regelt seit dem 1. Januar 2001 die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Es gilt nach § 35 auch für den schulischen Bereich.
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Zur Abgrenzung zur Tätigkeit von Schulsekretärinnen
Dienstanweisung Schulhausmeister.pdf
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Der Schüler-Notfall-Pass hilft Ihnen bei chronisch kranken Schulkindern die wichtigsten Daten im Notfall greifbar zu haben.
Schüler-Notfall-Ausweis.doc
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Ablehnung Höhergruppierung 2.doc
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In manchen Bundesländern darf die Kommunikation zwischen Schule und Eltern von volljährigen Schülern nur dann erfolgen, wenn die Schüler zustimmen.
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arbeitsschutz_schulsekretariat.pdf
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